Beitragsordnung
Beitragsordnung
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 3 Abs. 3 der Satzung.
II. Beschlussfassung
Nach § 8 der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung über diese Beitragsordnung.
III. Gültigkeit der Beitragsordnung
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt, bis die
Mitgliederversammlung hierüber einen neuen Beschluss fasst.
IV. Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag beträgt 50,00 Euro.
V. Weitere Regelungen
Die Beiträge werden jährlich in Rechnung gestellt. Der Rechnungsstellung erfolgt jeweils Ende März. Bei einem Vereinseintritt nach diesem Termin erfolgt die Rechnungsstellung unverzüglich.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen umgehend schriftlich oder per eMail dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Dadurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Bei Vereinseintritt bis zum 31.10. eines Jahres ist der volle Beitrag zu zahlen, danach wird das Mitglied erst ab dem Folgejahr beitragspflichtig. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand schriftlich oder per eMail erklärt werden.
Diese Beitragsordnung ersetzt die Beitragsordnung vom 22. Januar 2014 und tritt rückwirkend zu diesem Termin in Kraft.
Fassung vom 25. Juni 2014